Im Sommer sind die Waldgebiete stärker der Brandgefahr ausgesetzt. Der Zugang wird vom 1. Juni bis zum 30. September (kann je nach Wetterlage vorverlegt oder verlängert werden) per Präfekturerlass geregelt, um Wanderer und die Stätten zu schützen.
Die Brandgefahr ist abhängig von der zu erwartenden Temperatur, den Niederschlägen, der Windstärke, der Feuchtigkeit der Vegetation und der Sonneneinstrahlung. Sie wird von der Präfektur auf der Grundlage der Wettervorhersagen ermittelt.
Der Zugang, der Verkehr und das Parken von Fahrzeugen außer auf den für den öffentlichen Verkehr geöffneten Straßen sind das ganze Jahr über verboten.
Diese Gefahrenstufen werden täglich für jedes Waldgebiet und jede Gemeinde ermittelt. Sie sind ab 18 Uhr abrufbar. Außer bei außergewöhnlichen Umständen gelten diese Informationen für den nächsten Tag.
Informieren Sie sich vor einer Wanderung :
• Rufen Sie uns an unter 0811 20 13 13 (0,06 €/minute)
Im Wald ohne Löschmittel kann sich ein Feuer sehr schnell ausbreiten und schwere Schäden verursachen. Sie können auch von einem Feuer eingeschlossen werden, ohne schnell eine Schutzzone zu finden.
• Bewahren Sie Ruhe, Panik kann Ihre Situation verschlimmern.
• Gehen Sie nicht in die Nähe der Flammen. Atmen Sie, vom Rauch überrascht, durch ein feuchtes Tuch.
• Halten Sie sich in jedem Fall nicht lange damit auf, das Feuer zu beobachten. Blockieren Sie nicht die Straßen und die Umgebung der Gleise.
• Entfernen Sie sich im Wald senkrecht zur Ausbreitungsachse vom Feuer. Begeben Sie sich so schnell wie möglich in ein geschütztes Gebiet.
• Fahren Sie auf der Straße nicht in die Richtung des Feuers und behindern Sie die Rettungskräfte nicht. Kehren Sie auf die Straße zurück. Wenn dies nicht möglich ist, steigen Sie nicht aus Ihrem Fahrzeug aus. Wenn Sie stecken geblieben sind, suchen Sie eine freie Fläche in der Nähe, schließen Sie die Fenster, schalten Sie die Scheinwerfer ein und stellen Sie den Motor nicht ab.